Rechtsvertretung
Rechtsvertretung bedeutet Interessenvertretung einerseits und Personenvertretung andererseits. Als (blosser) Interessenvertreter wahren wir Ihre Interessen gegenüber Dritten im engen Zusammenspiel mit Ihnen selbst. Übernehmen wir demgegenüber zusätzlich auch die Vertretung Ihrer Person, so sind wir für den Dritten ausschliessliche Ansprechperson in Ihrer Angelegenheit. Auf diese Weise werden Sie insbesondere von der Konfrontation mit Ihrem Gegenüber entlastet.
Als Rechtsvertreter vertreten wir somit Ihre Interessen und allenfalls Ihre Person gegenüber Dritten sowie vor Behörden und Gerichten.