Rechtsberatung
Zielsetzung
Die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch zu nehmen, sollte nicht in erster Linie und zum Vornherein bedeuten, einen Vertreter zur bedingungslosen Ausfechtung einer Streitigkeit vor Gericht zu beanspruchen. Vielmehr bedeutet anwaltliche Tätigkeit in erster Linie Beratertätigkeit. Diese soll vor allem präventiv wirken, indem sie Lösungen bietet, welche Streitigkeiten zum Vornherein auszuschliessen vermag oder aber wenigstens im Falle von künftigen Unstimmigkeiten klare Voraussetzungen für eine rasche und möglichst unstrittige Erledigung schafft.
Externer Rechtsdienst
Im Rahmen der Beratungstätigkeit übernehmen wir im KMU-Bereich auch die Funktion eines externen Rechtsdienstes, an welchen sich Organe und Mitarbeitende bei Fragen bzw. zur Überprüfung der relevanten Dokumente (wie Offerten, Verträge, Reglemente, AGB, etc.) wenden können.
Gesellschaftermandate
Die Beratertätigkeit kann auch mittels Übernahme von Gesellschaftermandaten (insbesondere Verwaltungsrat, Stiftungsrat) ausgeübt werden. Dergestalt kann das "juristische Gewissen" bereits in diesen Gremien einfliessen.
Beratungskonzept
Gerne prüfen wir Ihre konkreten Gegebenheiten und erarbeiten mit Ihnen zusammen ein massgeschneidertes Beratungskonzept.