Beurkundungen
Als öffentliche Notare sind wir im nationalen wie im internationalen Verhältnis zur Durchführung der nachstehenden öffentlichen Beurkundungen ermächtigt: Errichtung von Eheverträgen, letztwilligen Verfügungen (Erbverträge, Erbverzichtsverträge, öffentliche letztwillige Verfügungen), Stiftungen oder Bürgschaftsverpflichtungen sowie Vornahme sämtlicher Beurkundungen in Handelsregistersachen (wie z.B. Gründung einer Gesellschaft, Statutenänderungen, Fusionen, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Auflösung einer Gesellschaft oder Abtretung eines Gesellschaftsanteils)